Verkehrszeichen
Details
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. ist beim Ordnungsamt ein begründeter formloser Antrag einzureichen.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, wenn auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Unterlagen
formloser Antrag
Rechtsgrundlagen
§ 45 I, III, IX Straßenverkehrsordnung (StVO)