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Untersuchungsberechtigungsschein

Details

Wenn man als Jugendliche oder Jugendlicher in das Berufsleben eintritt, benötigt der Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt.

Kosten

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.

Hinweise

Die Beantragung ist sowohl persönlich vor Ort als auch online möglich.

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin oder der Berufsanfänger

  • ist in Niederkassel mit Hauptwohnsitz gemeldet

  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Unterlagen

  • Gültiger Ausweis/Pass oder Nationalpass des Jugendlichen

  • Gültiger Ausweis/Pass des Erziehungsberechtigten/des gesetzlichen Vertreters

Verfahrensablauf

Sollte eine persönliche Vorsprache des Jugendlichen nicht möglich sein, kann auch ein gesetzlicher Vertreter den Untersuchungsberechtigungsschein abholen.

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 32 ff JArbSchG)