Untersuchungsberechtigungsschein
Details
Wenn man als Jugendliche oder Jugendlicher in das Berufsleben eintritt, benötigt der Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt.
Kosten
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.
Hinweise
Die Beantragung ist sowohl persönlich vor Ort als auch online möglich.
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin oder der Berufsanfänger
ist in Niederkassel mit Hauptwohnsitz gemeldet
darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Unterlagen
Gültiger Ausweis/Pass oder Nationalpass des Jugendlichen
Gültiger Ausweis/Pass des Erziehungsberechtigten/des gesetzlichen Vertreters
Verfahrensablauf
Sollte eine persönliche Vorsprache des Jugendlichen nicht möglich sein, kann auch ein gesetzlicher Vertreter den Untersuchungsberechtigungsschein abholen.
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 32 ff JArbSchG)