Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen
Details
Die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen wird durch den Fachbereich Soziales, Integration und Senioren organisiert.
Flüchtlinge, die aufgrund von Krieg oder politischer Verfolgung in Deutschland Schutz suchen, werden in städtischen Unterkünften untergebracht.
Ebenso werden Obdachlose in Notunterkünften untergebracht, die von den Kommunen oder Sozialverbänden zur Verfügung gestellt werden.
Um zu verhindern, dass hilfesuchende Personen auf der Straße übernachten müssen, leisten wir umfassende Beratung, Vermittlung und Hilfestellung bei der Wohnungsbeschaffung in enger Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen. Diese Unterstützung hilft den Betroffenen, eine dauerhafte Unterkunft zu finden und ihre Lebenssituation zu stabilisieren.
In einigen Fällen werden zusätzliche Unterlagen benötigt, die den rechtlichen Status oder die gesundheitliche Lage des Antragstellers belegen. Dies stellt sicher, dass die Anträge korrekt bearbeitet und die entsprechenden Leistungen rechtzeitig gewährt werden.
Kosten
keine
Unterlagen
Für alle obengenannte Angelegenheiten, wird es benötigt
Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
Einkommensnachweis
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Verfahrensablauf
Sie sprechen persönlich während der offenen Sprechzeiten vor. Diese sind: Montag 8:30-12:00, Donnerstag 8:30-12:00 und 14:00-17:30 sowie Freitag 8:30-11:30.
Alternativ können Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Sie erhalten von uns eine kurzfristige Rückmeldung mit weiteren Schritten und Fristen bezüglich der Unterbringung.