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Ummeldung bei der Meldebehörde

Details

Die Ummeldung bei der Stadt Niederkassel muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug erfolgen. Zur Ummeldung reicht der Mietvertrag nicht aus.

Der Eigentümer oder Wohnungsgeber muss Ihnen eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung aushändigen.

Mit dieser Bescheinigung wird der tatsächliche Einzug in die Wohnung bestätigt.

Die Ummeldung kann nur nach dem Einzug erfolgen und nicht im Voraus.

Kosten

Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach Umzug

Voraussetzungen

Die Ummeldung wird im Bürgeramt bearbeitet und muss von einer meldepflichtigen Person unterschrieben werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorstellig werden können, so haben Sie die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen, die in Ihrer Abwesenheit den Vorgang durchführen kann.

Die bevollmächtigte Person benötigt den Ausweis / Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise / Nationalpässe aller Familienangehörigen, die Wohnungsgeberbescheinigung sowie das unterschriebene Ummeldeformular.

Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument / Nationalpass

  • Ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung, auch wenn Sie Eigentümer sind

 

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)