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Umlegung

Details

Das Umlegungsverfahren ist ein nach dem Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren zur Umverteilung von Flächen. Es handelt sich prinzipiell um eine Neuordnung von Grundstücken, deren Nutzungszwecken und Grenzen in einem spezifischen Gebiet und erfolgt entweder parallel zu einem Bebauungsplanverfahren oder im Nachgang hierzu.

Ein Umlegungsverfahren wird vom Rat der Gemeinde beschlossen, wenn und sobald es zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes oder aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils erforderlich ist. Es ist also dann erforderlich, wenn die vorhandenen Grundstücksstrukturen einer Realisierung der Planungsabsichten entgegensteht und diese an die geplanten neuen Nutzungen angepasst werden müssen.

Bearbeitungsdauer

Der zeitliche Ablauf eines Umlegungsverfahrens variiert, da im Vorfeld nicht absehbar ist, ob und welche Einwände die Beteiligten anbringen. Auch der Zuschnitt der zukünftig gebildeten Grundstücke ist häufig Gegenstand weiterer Diskussion. Sobald nach Bekanntgabe des Umlegungsplanes auch die Möglichkeit besteht Rechtsmittel einzulegen, ist die Verfahrensdauer aufgrund der Beteiligung der Gerichte nicht mehr einschätzbar.

Verfahrensablauf

  • Beschluss des Rates

  • Anhörung der Beteiligten

  • Entwurf eines Umlegungsplans

  • Verhandlungen mit den Beteiligten

  • Festlegung eines parzellenscharfen Umlegungsplans

  • Veröffentlichung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans

  • Zeitgleich Bekanntgabe an die Beteiligten mit möglichem Rechtsbehelf

(Die Aufzählung der einzelnen Verfahrensschritte ist nicht abschließend und dient nur der auszugsweisen Übersicht.)

Rechtsgrundlagen

§§ 34, 45 ff. BauGB

Weiterführende Informationen

Es gibt auch die Möglichkeit, ein sog. vereinfachtes Umlegungsverfahren nach §§ 80 ff. BauGB durchzuführen. Dieses unterliegt allerdings strengen Beschränkungen und ist im Einzelfall auf Durchführbarkeit zu prüfen.