Teilungen von Grundstücken
Details
Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstückteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücken eingetragen werden soll (Parzellenteilung oder Parzellenvereinigung). Rechtsgrundlage ist § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt. Diese bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung wird erteilt, wenn durch die Teilung keine bauordnungswidrigen Zustände eintreten.
Kosten
Die Gebühren berechnen sich nach der AVerwGO NRW.
Die aktuelle Gebühr pro neu gebildetes Grundstück beträgt 100,00€ (Stand 01.01.2025).
Unterlagen
Amtlicher Lageplan eines/einer ÖbVI
Antragsformular
Verfahrensablauf
Durch einen/eine ÖbVI wird ein sog. Teilungsantrag eingereicht. Dieser wird sowohl bauordnungs- als auch bauplanungsrechtlich geprüft. Wenn dem Antrag hiernach keine Hindernisse entgegenstehen, wird die Teilungsgenehmigung ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
§ 19 BauGB