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Straßenwidmung

Details

Die Namensgebung für die städtischen Straßen, Wege und Plätze orientiert sich meist an alten Flurbezeichnungen oder historischen Gegebenheiten oder Persönlichkeiten der Orte im Stadtgebiet. Die Verwendung von Namen lebender Personen ist aufgrund des Gebotes zur Wahrung der Menschenwürde nur mit Zustimmung des Namensträgers zulässig.

Da bei der Namensgebung Verwechslungen ausgeschlossen werden müssen, kann verschiedentlich Wünschen der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt auf Benennung einer Straße etc. mit einem bestimmten Namen nicht nachgekommen werden.

Die Namensgebung wird im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss sowie dem Rat der Stadt entschieden.

Rechtsgrundlagen

§ 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW)