Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum (temporäre Verkehrsbeschränkung)
Details
Für die Einrichtung von Umleitungen des Verkehrs, von Straßensperrungen oder Straßenbaustellen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungsamtes der Stadt Niederkassel erforderlich.
Gemäß §45 Abs.6 StVO müssen daher Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die Einfluss auf den Verkehrsfluss haben, beim Ordnungsamt der Stadt Niederkassel beantragt werden. Aufgrund der im Antrag übermittelten Angaben zur Baustelle und den durchzuführenden Arbeiten erfolgen die Anordnungen für die Baustellenbeschilderung und -sicherung sowie die notwendigen Verkehrsregelungen
Über aktuelle Baustellen und Umleitungen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen informiert die Stadt in ihren Pressemeldungen.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art und Dauer der Maßnahme. Die Verwaltungsgebühren werden im Einzelfall berechnet. 10,20 Euro bis 767,00 Euro.
Fristen
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Durchführung der Maßnahme zu stellen.
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 45 Abs. 6 StVO.
Regelplan nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) oder ein an die Örtlichkeit angepasster Verkehrszeichenplan.
Verfahrensablauf
Der Antrag zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist mindestens vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme schriftlich zu stellen.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)