Anmietung Aulen und Bühnenelemente
Details
Kosten
Die Anmietung von städtischen Einrichtungen ist kostenpflichtig.
Die Vergabe und die Anmietung der städtischen Einrichtungen sowie die Höhe der Nutzungsentgelte richten sich nach der Miet- und Benutzungsordnung für die Aulen (s. Ortsrecht).