Stadtentwicklung und Stadtplanung
Details
Der Aufgabenbereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung ist sehr vielfältig. Er umfasst unter anderem die Entwicklung von Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarf oder Freizeit, Verkehrsinfrastruktur, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie das Freiflächen- und Grünanlagennetz bis hin zu übergeordneten städtebaulichen Konzepten und Kooperationen mit umliegenden Kommunen oder Gebietskörperschaften.
Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG).
Während die Bundes- und Landesgesetze den rechtlichen Rahmen für städtebauliche Entwicklungen vorgeben, ist die wichtigste inhaltliche Richtschnur für die Entwicklung einer Stadt der Flächennutzungsplan (FNP). Im Flächennutzungsplan der Stadt ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan jedoch nur verwaltungsinterne Rechtswirkung. Die Gemeinde muss ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Bebauungspläne hingegen setzen für räumlich genau begrenzte Teilbereiche des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Insofern entwickeln diese eine Rechtswirkung gegenüber jedem Bauherrn und Antragsteller, da Bauvorhaben im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen müssen
Die Bauleitpläne sind somit das wichtigste Instrument der Kommunen, um die Stadtentwicklung zu steuern. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen. Hierdurch steht die Stadtplanung jedoch auch im Spannungsfeld unterschiedlichster teilweise gegensätzlicher Ansprüche wirtschaftlicher, politischer und/oder gesellschaftlicher Art.
Zur Lösung solch potentieller Konflikte ist es daher für die Stadtplanung unerlässlich, im Planungsprozess die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 (7) BauGB). Hierzu erhalten die Bürger und allen anderem am Verfahren Beteiligten und Interessierten teilweise mehrfach die Gelegenheit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Diese bilden dann die Grundlage, um im abschließenden Entscheidungsprozess, der Abwägung, die für die Stadtgemeinschaft "beste" Lösung zu entwickeln.
Kosten
Erste Auskünfte zu Belangen der Stadtplanung und Stadtentwicklung im üblichen Umfang sind kostenfrei. Auch die Bauberatung im üblichen Umfang ist kostenfrei.
Die Kosten für eine intensive, über die normale Information hinausgehende Beratung in Sachen Stadtplanung, Stadtentwicklung, zum Bauplanungsrecht oder ausführliche planungsrechtliche Auskunft zum Zwecke der Wertermittlung entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung im Ortsrecht.
Hinweise
Um sicherzustellen, dass die angegebenen Ansprechpartner Zeit für Ihr Anliegen haben, bitten wir vor dem persönlichen Erscheinen im Rathaus stets um eine Terminvereinbarung. Einfachere Sachverhalte können auch telefonisch oder per E-Mail beantwortet werden.
Verfahrensablauf
Für Auskünfte zur Stadtplanung oder Stadtentwicklung stellen Sie Ihre Anfrage i.d.R. zunächst telefonisch oder per E-Mail
Oftmals erhalten Sie hierauf eine direkte Auskunft
Bei komplexen Sachverhalten erhalten Sie einen Termin durch einen der angegebenen Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
u.a. Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), BauO NRW