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Sondernutzung Gehwege / Fahrbahnflächen

Details

Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Schrägaufzügen, Werbeständen, Plakaten, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkaufsständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, wird als Sondernutzung bezeichnet.

Erlaubnisfreie Sondernutzungen sind beim zuständigen Sachbearbeiter/in zu erfragen.

Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt, welche gebührenpflichtig ist. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.

Hierzu ist ein formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag spätestens 10 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung einzureichen.

Näheres kann der Sondernutzungssatzung der Stadt Niederkassel entnommen werden.

Kosten

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Dauer und Örtlichkeit der Sondernutzung. Es werden Nutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben, die sich nach der Satzung der Stadt Niederkassel über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen- Sondernutzungssatzung -vom 02.04.1987 in der jeweils gültigen Fassung richten.

Fristen

Mindestens 2 Wochen vor der Nutzung beantragen. Bei einer umfangreichen Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes empfiehlt sich eine frühere Antragstellung (4-8 Wochen).

Unterlagen

Welche Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)

  • Ort der Sondernutzung

  • Art der Sondernutzung

  • Nähere Angaben über die geplante Maßnahme

  • Ausmaß der Sondernutzung

  • Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite

Verfahrensablauf

Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

Bei Antragsstellung in Verbindung mit der Einreichung von Planunterlagen (Außengastronomieflächen) sollte bei der Erstbeantragung eine persönliche Vorsprache erfolgen.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.  Bei eigenständiger Vorsprache ist ein aktueller gültiger Identitätsnachweis mitzuführen. Die Beauftragung eines Dritten (Bevollmächtigten) wird nur unter Vorlage einer aktuellen Vollmacht akzeptiert.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Weiterführende Informationen

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes (z. B. Bürgersteig, Parkflächen, Fahrbahn und Plätze) ist eine besondere Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich.

Eine Sondernutzung liegt z.B. vor

1.  im Bereich Hochbaumaßnahmen bei

  • Baustelleneinrichtungen

  • Lagerung von Baumaterialien

  • Aufstellen von Gerüsten

  • Containeraufstellung

  • Aufstellen von Baugeräten, Autokran, Hubarbeitsbühne etc.

2.  im Bereich gewerblicher Sondernutzung bei

  • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten

  • Aufstellen von Verkaufswagen und -ständen

  • Aufstellen von Info-Ständen

  • Aufstellen von Warenauslagen

  • Aufstellen von Zelten

  • Werbeplakatierung

  • Durchführen von Veranstaltungen und Straßenfesten