Anmeldung Kindertagespflege
Details
Nachdem Sie sich für eine Kindertagespflegeperson entschieden haben, schließen Sie einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson ab. Kindertagespflegepersonen arbeiten freiberuflich.
Die Stadt Niederkassel übernimmt für Niederkasseler Kinder die Kosten für die Kindertagespflege. Für die Förderung muss der „Antrag auf Förderung der Kindertagesbetreuungskosten gemäß § 23 SGB VIII“ (= Förderantrag) von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet werden. Den Förderantrag überreichen Sie der Kindertagespflegeperson. Durch den Förderantrag werden Elternbeiträge fällig.
Den Betreuungsvertrag (in Kopie) reichen die Kindertagespflegepersonen zusammen mit dem Förderantrag (im Original) beim Fachbereich Jugend ein. Sie als Eltern erhalten dann unaufgefordert weitere Benachrichtigungen.
Kosten
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle erhebt die Stadt Niederkassel entsprechend der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern“ grundsätzlich einen monatlichen Elternbeitrag.
Die Höhe richtet sich nach
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern
(alle (Brutto-) Einkünfte eines Kalenderjahres),zusätzlich nach der wöchentlichen Betreuungsstundenzahl sowie
dem Alter des Kindes (unter 3 Jahre / über 3 Jahre).
Die Beitragspflicht entsteht ab Beginn und für die Dauer der mit der Einrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes.
Genauere Informationen finden Sie unter der Rubrik Elternbeiträge [https://www.niederkassel.de/services/kindertagesstaetten-elternbeitraege/ ] und in der Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern.
Fristen
Sobald der Vertrag zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern geschlossen worden ist, kann der Antrag gestellt werden. Die Unterlagen sollten jedoch einiger Zeit vor Betreuungsbeginn eingereicht werden, damit die Kindertagespflegeperson rechtzeitig die Förderung erhalten kann.
Voraussetzungen
Die Förderung eines Betreuungsplatzes durch die Stadt Niederkassel setzt voraus, dass die Eltern und das Kind mit Hauptwohnsitz in Niederkassel gemeldet sind. Dies gilt auch für die Betreuung eines in Niederkassel gemeldeten Kindes in anderen Städten und Gemeinden.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung gemäß § 24 SGB VIII für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist, dass die Eltern oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten oder
diese Förderung für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben gemäß § 24 SGB VIII in der derzeit geltenden Fassung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen, sofern der gewählte Betreuungsumfang nicht dem Kindeswohl entgegensteht.
Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt sollen grundsätzlich in Tageseinrichtungen für Kinder betreut werden. Eine Förderung in Kindertagespflege kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend gewährt werden, wenn ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen für Kinder nicht zur Verfügung steht oder nicht ausreicht.
Unterlagen
Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten für die Kindertagespflege
Kopie des Betreuungsvertrages
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Verfahrensablauf
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen zur Prüfung, erhalten Sie eine Bewilligungsbescheid (=Zustimmung zur Förderung in der Kindertagespflege). Zudem erhalten Sie das Formular „Verbindliche Einkommenserklärung“. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, zwecks Kostenbeitrag.
Rechtsgrundlagen
SGB VIII i. V. m. der Satzung der Stadt Niederkassel über die Förderung in der Kindertagespflege
Weiterführende Informationen
Gerne können Sie sich die FAQ anschauen unter: