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Schülerticket

Details

Aufgrund der Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und der Schülerfahrkostenverordnung übernimmt der Schulträger auf Antrag die Schülerfahrkosten, die für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück notwendig entstehen.

Schülerfahrkosten entstehen, wenn der Schulweg in der einfachen
Entfernung für die Schülerin/den Schüler

  • in der Primarstufe (Klassen 1 - 4) und der Förderschule mehr als 2 km

  • in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km

  • in der Sekundarstufe II (Jahrgang 11-13) mehr als 5 km

beträgt.

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin/des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten notwendig, wenn die Schülerin/der Schüler nicht nur vorübergehend (länger als 8 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Der Nachweis wird in der Regel durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses geführt. Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste, der Schülerin/dem Schüler zumutbare Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

 

Grundschulen (Erstattungsverfahren)

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Förderschule erhalten jedes halbe Jahr Antragsformulare durch die Sekretariate, mit denen die Erstattung der vorgelegten Schülerfahrkosten beantragt werden kann. Der ausgefüllte Antrag ist zwecks Bestätigung der Schule vorzulegen. Die Erstattung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt im Rathaus.

Weiterführende Schulen (Schülerticket)

Alle Schüler/innen der weiterführenden Schulen erhalten auf Antrag ein SchülerTicket (Deutschlandticket für Schüler*innen).

Die SchülerTickets werden von der RSVG bzw. dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) als Chipkarte ausgegeben. Diese Chipkarte gilt als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem gültigen aktuellen Schülerausweis mit Lichtbild. Das SchülerTicket ist zeitlich und räumlich in Deutschland uneingeschränkt nutzbar.

Das Ticket kann ausschließlich über das Abo-Portal der RSVG beantragt werden.

Kosten

Monatliche Eigenanteile für das SchülerTicket:

  • Schüler/innen ohne Freifahrberechtigung: 43,00 €

  • 1. freifahrberechtigtes Kind der Familie: 14,00 €

  • 2. freifahrberechtigtes Kind der Familie: 7,00 €

  • 3. oder weiteres freifahrberechtigtes Kind der Familie: 0,00 €

Volljährige freifahrberechtigte Schüler/innen zahlen grundsätzlich 14,00 € monatlich und bleiben bei der Geschwisterstaffelung unberücksichtigt.