Schankerlaubnisse
Details
Für Veranstaltungen von kurzer Dauer oder für zeitlich begrenzte Ereignisse wie Volksfeste, Schützenfeste oder Sportveranstaltungen kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend erlaubt werden Eine derartige Gestattung setzt jedoch zwingend einen besonderen Anlass voraus, an den bestimmte Anforderungen gestellt sind.
Kosten
50,00 €
Fristen
Spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Datum
Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten
Name und Vorname des Antragstellers
Art, Ort und Datum der Veranstaltung
Größe des Standes
Saales oder Festzeltes
Art der Getränke.
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 Tage
Verfahrensablauf
Formloser Antrag per E-Mail oder Post
Prüfung durch den Sachbearbeiter
Erstellung der Gestattung und des Gebührenbescheids
Zusendung der Gestattung i.d.R. vorab per Mail und zusätzlich auf dem Postweg
Rechtsgrundlagen
Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)