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Schankerlaubnisse

Details

Für Veranstaltungen von kurzer Dauer oder für zeitlich begrenzte Ereignisse wie Volksfeste, Schützenfeste oder Sportveranstaltungen kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend erlaubt werden Eine derartige Gestattung setzt jedoch zwingend einen besonderen Anlass voraus, an den bestimmte Anforderungen gestellt sind.

Kosten

50,00 €

Fristen

Spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Datum

Unterlagen

Formloser schriftlicher Antrag

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten

  • Name und Vorname des Antragstellers

  • Art, Ort und Datum der Veranstaltung

  • Größe des Standes

  • Saales oder Festzeltes

  • Art der Getränke.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Tage

Verfahrensablauf

Formloser Antrag per E-Mail oder Post

  • Prüfung durch den Sachbearbeiter

  • Erstellung der Gestattung und des Gebührenbescheids

  • Zusendung der Gestattung i.d.R. vorab per Mail und zusätzlich auf dem Postweg

Rechtsgrundlagen

Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)