Serviceportal

Anmeldung bei der Meldebehörde

Details

Die Anmeldung bei der Stadt Niederkassel muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen. Eine Abmeldung der alten Wohnung ist nicht erforderlich, dies geschieht automatisch bei der Anmeldung.  Zur Anmeldung reicht der Mietvertrag nicht aus. Der Eigentümer oder Wohnungsgeber muss Ihnen eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung aushändigen. Mit dieser Bescheinigung wird der tatsächliche Einzug in die Wohnung bestätigt. Die Anmeldung kann nur nach dem Einzug erfolgen und nicht im Voraus.

Ziehen Sie aus dem Ausland zu, so ist eine persönliche Vorsprache aller zuziehender Personen zwingend notwendig.

Kosten

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Fristen

Eine Anmeldung muss Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.

Voraussetzungen

Die Anmeldung wird im Bürgeramt bearbeitet und muss von einer meldepflichtigen Person unterschrieben werden. Sollten Sie nicht persönlich vorstellig werden können, so haben Sie die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen, die in Ihrer Abwesenheit den Vorgang durchführen kann. Die bevollmächtigte Person benötigt den Ausweis / Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise / Nationalpässe aller Familienangehörigen, die Wohnungsgeberbescheinigung sowie das unterschriebene Anmeldeformular.

Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument / Nationalpass

  • Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist

  • Ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung, auch wenn Sie Eigentümer sind

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)