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Reisepass

Details

Bei Reisen ins Ausland besteht grundsätzliche eine Passpflicht. Alternativ ist in einigen Staaten die Einreise mit dem Personalausweis möglich.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre.

Bei Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass 6 Jahre gültig.

In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen.

Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig hergestellt werden,

kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Für die Notwendigkeit der Ausstellung sind geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen vorzulegen.

Kosten

  • 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren  

  • 32,00 € Zusatzgebühr für den Express-Reisepass

  • 26,00 € für den vorläufigen Reisepass

  • ggf. 6,00 € Verwaltungsgebühr für die Erfassung eines digitalen Bildes vor Ort

Hinweise

Bei der Beantragung des Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig.

Der Reisepassantrag für Minderjährige muss zumindest von einem Elternteil (oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Vom anderen Elternteil sind eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises (Überprüfung der Unterschrift) vorzulegen.

Von Minderjährigen ist die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr zu leisten, Fingerabdrücke werden ab dem 6. Lebensjahr genommen.

Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, ist dies bei Antragstellung nachzuweisen (z.B. Vorlage Negativbescheinigung, Gerichtsbeschluss oder Sorgerechtsbeschluss).
Unverheiratete Eltern müssen das Sorgerecht anhand einer Sorgerechtserklärung nachweisen.

Fristen

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Unterlagen

  • Alter Reisepass oder Personalausweis

  • Ab dem 01.05.2025 ein digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

    • Aufnahme eines Bildes im Bürgeramt vor Ort entgegen einer Verwaltungsgebühr

    • Aufnahme bei einem angebundenen Fotografen (Übersicht s. weitere Informationen)

  • Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorliegt

  • Ggf. Einbürgerungsurkunde nach Einbürgerung

  • Buchungsunterlagen für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden.

Die Bearbeitungsdauer für einen Express- Reisepass beträgt ca. 5 bis 8 Werktage.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie sofort nach Beantragung im Bürgeramt.

Verfahrensablauf

Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt ausschließlich persönlich, da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden.

Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)