Reisepass
Details
Bei Reisen ins Ausland besteht grundsätzliche eine Passpflicht. Alternativ ist in einigen Staaten die Einreise mit dem Personalausweis möglich.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre.
Bei Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen.
Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig hergestellt werden,
kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Für die Notwendigkeit der Ausstellung sind geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen vorzulegen.
Online-Dienste
Kosten
70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
32,00 € Zusatzgebühr für den Express-Reisepass
26,00 € für den vorläufigen Reisepass
ggf. 6,00 € Verwaltungsgebühr für die Erfassung eines digitalen Bildes vor Ort
Hinweise
Bei der Beantragung des Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
Der Reisepassantrag für Minderjährige muss zumindest von einem Elternteil (oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Vom anderen Elternteil sind eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises (Überprüfung der Unterschrift) vorzulegen.
Von Minderjährigen ist die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr zu leisten, Fingerabdrücke werden ab dem 6. Lebensjahr genommen.
Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, ist dies bei Antragstellung nachzuweisen (z.B. Vorlage Negativbescheinigung, Gerichtsbeschluss oder Sorgerechtsbeschluss).
Unverheiratete Eltern müssen das Sorgerecht anhand einer Sorgerechtserklärung nachweisen.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Unterlagen
Alter Reisepass oder Personalausweis
Ab dem 01.05.2025 ein digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Aufnahme eines Bildes im Bürgeramt vor Ort entgegen einer Verwaltungsgebühr
Aufnahme bei einem angebundenen Fotografen (Übersicht s. weitere Informationen)
Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorliegt
Ggf. Einbürgerungsurkunde nach Einbürgerung
Buchungsunterlagen für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden.
Die Bearbeitungsdauer für einen Express- Reisepass beträgt ca. 5 bis 8 Werktage.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie sofort nach Beantragung im Bürgeramt.
Verfahrensablauf
Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt ausschließlich persönlich, da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden.
Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)