Serviceportal

Personalausweis

Details

Ab dem 16. Lebensjahr besteht in Deutschland die Ausweispflicht.

Diese Pflicht gilt nicht, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre.

Für Personen unter 24 Jahren beträgt sie 6 Jahre.

Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.

Personalausweise können grundsätzlich auch für Kinder jeden Alters beantragt werden.

In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist 3 Monate gültig.

Der Personalausweis muss immer persönlich beantragt werden (Personen jeden Alters müssen bei der Ausweisbeantragung persönlich vor Ort sein).

Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten persönlich vorzusprechen, z.B. aus Gründen der starken Pflegebedürftigkeit, oder Sie aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht mehr verlassen können und somit keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben möglich ist, können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst beantragt werden, wenn kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mehr vorhanden ist.

Kosten

  • 46,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

  • 27,60 € für Personen unter 24 Jahren 

  • 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis

  • ggf. 6,00 € Verwaltungsgebühr für die Erfassung eines digitalen Bildes vor Ort

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Hinweise

Bei der Beantragung des Personalausweises für Minderjährige ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig.

Der Personalausweisantrag für Minderjährige muss zumindest von einem Elternteil (oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Vom anderen Elternteil ist eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises (Überprüfung der Unterschrift) vorzulegen.

Von Minderjährigen ist die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr zu leisten, Fingerabdrücke werden ab dem 6. Lebensjahr genommen.

Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, ist dies bei Antragstellung nachzuweisen (z.B. Vorlage Negativbescheinigung, Gerichtsbeschluss oder Sorgerechtsbeschluss).
Unverheiratete Eltern müssen das Sorgerecht anhand einer Sorgerechtserklärung nachweisen.

Unterlagen

  • Alter Personalausweis oder Reisepass

  • Ab dem 01.05.2025 ein digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

    • Aufnahme eines Bildes im Bürgeramt vor Ort entgegen einer Verwaltungsgebühr

    • Aufnahme bei einem angebundenen Fotografen (Übersicht s. weitere Informationen)

  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorliegt

  • Ggf. Einbürgerungsurkunde nach Einbürgerung

Für die Ausweispflichtbefreiung wird benötigt

  • ein Attest von einem Arzt oder eine Bescheinigung von der Pflegekasse über mindesten Pflegegradstufe 3

  • das letzte ungültige Ausweisdokument (falls es noch vorhanden ist)

  • eine Vollmacht im Original

  • Der Bevollmächtigte muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument oder einem Nationalpass ausweisen können

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen, da die Personalausweise zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden.

Den vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort nach Beantragung im Bürgeramt.

Verfahrensablauf

Die Beantragung eines Personalausweises erfolgt ausschließlich persönlich, da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen vor Ort Fingerabdrücke genommen werden.

Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Weiterführende Informationen

Der Personalausweis reicht grundsätzlich für Reisen innerhalb der EU-Länder aus.

Bevor Sie mit dem Personalausweis ins Ausland verreisen, beachten Sie bitte unbedingt die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.