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Parkausweis für Schwerbehinderte

Details

Schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Parkausweise vor

EU-Parkausweis (blauer Parkausweis)

Der blaue EU-Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die zum Teil auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.

Anspruchsberechtigt sind folgende Personen

  •  Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)

  • Blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)

  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (Bescheinigung des Versorgungsamtes).

Parkerleichterung (orangener Parkausweis)

Schwerbehinderte Menschen, die nicht die Merkzeichen „aG“ oder „BL“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erhalten, die innerhalb des gesamten Bundesgebietes oder innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW) gültig ist:

Diesen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden

  • Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirkt) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane

  • Schwerbehinderung mit organisch bedingten Funktionsstörungen des Darms (Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa) mit einem GdB von 60.

  • Schwerbehinderung mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung mit einem GdB von wenigstens 70.

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg.

Kosten

Gebührenfrei

Fristen

Solange wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist oder maximal 5 Jahre nach Ausstellung des Parkausweises.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Personen, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis vorlegen können.

Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis

  • Vollmacht

  • Ausweisdokumente / Nationalpass des Vollmachtnehmers und des Vollmachtgebers

Bearbeitungsdauer

Der EU-Parkausweis (blauer Parkausweis) wird Ihnen in der Regel sofort beim Termin im Bürgeramt ausgestellt.

Die Parkerleichterung (orangener Parkausweis) wird vom Bürgeramt entgegengenommen. Die Prüfung erfolgt beim Versorgungsamt und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)