Niederkassel-Pass
Details
Informationen zum Niederkassel-Pass
Der Niederkassel-Pass ist ein soziales Angebot der Stadt Niederkassel, das Bürgerinnen und Bürgern, die bestimmte soziale Leistungen beziehen, Vorteile und Vergünstigungen bietet. Mit diesem Pass können Inhaberinnen und Inhaber ermäßigte Eintrittspreise beim städtischen Schwimmbad nutzen, kostenlos an städtischen Veranstaltungen teilnehmen und Ermäßigungen auf das Unterrichtsentgelt der städtischen Musikschule in Anspruch nehmen (außer für den Musikpavillon, die musikalische Früherziehung und den Einzelunterricht). Ziel des Niederkassel-Pass ist es, die Lebensqualität der Inhaberinnen und Inhaber zu verbessern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Berechtigung
Der Niederkassel-Pass kann von allen Bürgerinnen und Bürgern beantragt werden, die soziale Leistungen beziehen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II (z.B. Bürgergeld), Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem SGB VIII (z.B. Kinder in Pflegefamilien, BAföG, BAB).
Die Berechtigung zum Niederkassel-Pass richtet sich somit an alle, die in eine dieser Kategorien fallen und entsprechende Nachweise erbringen können.
Antragstellung
Um den Niederkassel-Pass zu beantragen, benötigen Sie das entsprechende Antragsformular, das Sie entweder online oder persönlich im Sozialamt erhalten können. Zudem müssen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid vorlegen, der Ihre Berechtigung nachweist.
Sobald Sie das Antragsformular ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen bereitgestellt haben, können Sie Ihren Antrag persönlich im Sozialamt einreichen oder per Post senden. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie in der Regel per Post den Niederkassel-Pass. Dieser ist gültig für ein Jahr.
Offene Sprechzeiten
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns in unseren offenen Sprechstunden im Sozialamt persönlich zu erreichen. Diese finden zu folgenden Zeiten statt:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr
Während dieser Zeiten sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie da, um Fragen zu klären, Informationen bereitzustellen und Unterstützung anzubieten.
Für Fragen oder zur Terminvereinbarung außerhalb der offenen Sprechstunde können Sie uns gerne kontaktieren.
Kosten
Keine
Fristen
Voraussetzungen
Bezug einer der folgenden Leistungen
Wohngeld
Kinderzuschlag
Leistungen nach dem SGB II (z.B. Bürgergeld)
Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem SGB VIII (z.B. Kinder in Pflegefamilien, BAföG, BAB)
Unterlagen
aktueller Leistungsbescheid
ausgefülltes Antragsformular
Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen