Musikschule
Details
Die Musikschule Niederkassel wurde im Jahre 1972 als kommunale Einrichtung gegründet. Sie möchte Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranführen und sie zu eigenem Musizieren anregen.
Im qualifizierten Fachunterricht werden musikalische Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt und Grundlagen für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik und Tanz gelegt. Weiterhin dient die Musikschule der Begabtenfindung und -förderung auch im Hinblick auf einen späteren Musikberuf.
Die Angebote richten sich an alle Altersgruppen und Ausbildungsstufen.
Musikalische Auftritte bei verschiedenen Gelegenheiten bilden für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis den Rahmen, auch die Öffentlichkeit daran teilhaben zu lassen.
Für Konzerte und Wettbewerbe findet eine intensive Anleitung und Vorbereitung statt.
Der Unterricht wird in verschiedenen allgemeinbildenden Schulen der Stadt erteilt. Die Unterrichtstage und -zeiten der einzelnen Angebote können bei der Verwaltung erfragt werden. Einzelheiten zu Unterrichtsentgelten, Kündigungsfristen usw. können Sie der Schul- und Entgeltordnung (s. Ortsrecht) entnehmen.
Bürozeiten der Musikschule:
Montag – Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Kosten
Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.
Hinweise
Es wird empfohlen, vor der Anmeldung zum Unterricht die musikalisch-pädagogische Beratung durch die Musikschule persönlich oder telefonisch zu den u. a. Zeiten in Anspruch zu nehmen.
Gleichfalls erhalten Sie hier auch ausführliche Auskünfte zur Unterrichtserteilung, zum An- und Abmeldeverfahren und dem Musikschulentgelt.
Fristen
Voraussetzungen
Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Unterlagen
Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule
Die Satzung finden Sie im Ortsrecht.