Serviceportal

Musikschule

Details

Die Musikschule Niederkassel wurde im Jahre 1972 als kommunale Einrichtung gegründet. Sie möchte Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranführen und sie zu eigenem Musizieren anregen.

Im qualifizierten Fachunterricht werden musikalische Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt und Grundlagen für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik und Tanz gelegt. Weiterhin dient die Musikschule der Begabtenfindung und -förderung auch im Hinblick auf einen späteren Musikberuf.

Die Angebote richten sich an alle Altersgruppen und Ausbildungsstufen.

Musikalische Auftritte bei verschiedenen Gelegenheiten bilden für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis den Rahmen, auch die Öffentlichkeit daran teilhaben zu lassen.

Für Konzerte und Wettbewerbe findet eine intensive Anleitung und Vorbereitung statt.

Der Unterricht wird in verschiedenen allgemeinbildenden Schulen der Stadt erteilt. Die Unterrichtstage und -zeiten der einzelnen Angebote können bei der Verwaltung erfragt werden. Einzelheiten zu Unterrichtsentgelten, Kündigungsfristen usw. können Sie der Schul- und Entgeltordnung (s. Ortsrecht) entnehmen.

Bürozeiten der Musikschule:
Montag – Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr

Kosten

Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.

Hinweise

Es wird empfohlen, vor der Anmeldung zum Unterricht die musikalisch-pädagogische Beratung durch die Musikschule persönlich oder telefonisch zu den u. a. Zeiten in Anspruch zu nehmen.
Gleichfalls erhalten Sie hier auch ausführliche Auskünfte zur Unterrichtserteilung, zum An- und Abmeldeverfahren und dem Musikschulentgelt.

Fristen

Voraussetzungen

Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.

Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

Unterlagen

Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen 
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der jeweiligen Musikschule und der Nachfrage für ein bestimmtes Kursangebot.

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen

Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule

Die Satzung  finden Sie im Ortsrecht.