Änderung des KFZ-Scheins
Details
Der Kfz-Schein ist bei Umzügen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises oder im Stadtgebiet auf die neue Anschrift umzuschreiben. Die Umschreibung kann beim Bürgeramt der Stadt Niederkassel oder bei der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises (Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg) vorgenommen werden.
Sollte sich der Nachname des Fahrzeughalters geändert haben, so müssen die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) geändert werden.
Eine Anschriftenänderung für auswärtige Kennzeichen, die noch nicht im Rhein-Sieg-Kreis registriert sind, kann nur beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführt werden.
Online-Dienste
Kosten
Die Änderung kostet 10,80 €.
Fristen
Die Änderung muss sofort nach Umzug oder Zuzug erfolgen.
Voraussetzungen
Für die Änderung der Fahrzeugpapiere muss eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) vorliegen.
Unterlagen
Gültiger Ausweis/Pass oder Nationalpass
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1
Bei Änderung des Halternamens zusätzlich Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
Verfahrensablauf
Die Änderung muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie eine Ausweiskopie des Antragsstellers. Die vorstellige Person muss sich ebenfalls ausweisen.
Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.