Melderegisterauskunft
Details
Durch eine Melderegisterauskunft können Sie bei der Stadt Niederkassel unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, aktuelle Meldedaten über eine bestimmte natürliche Person erhalten.
Melderegisterauskünfte können grundsätzlich nur durch persönliche Vorsprache oder schriftlicher Anfrage erteilt werden.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn Sie eindeutige identifizierbare Angaben über die gesuchte Person machen können.
Hierzu zählen
Familienname
Vorname oder frühere Namen
Geburtsdatum
Geschlecht
Anschrift oder frühere Anschriften
Sie erklären sich damit einverstanden, die erhaltenden Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adressenhandels (es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt) zu verwenden.
Folgende Daten werden bei einer einfachen Melderegisterauskunft übermittelt
Vornamen und Familiennamen
Doktorgrad und
letzte bekannte Anschrift
Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss außerdem ein berechtigtes oder rechtliches Interesse begründet werden.
Ein „berechtigtes Interesse“ ist jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse, dass rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (z.B. Gläubigerinteresse an der Bonität Vertragsschließender). Ein „rechtliches Interesse“ liegt vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
Die ermittelte Person wird unverzüglich über die Erteilung einer erweiterten Meldeauskunft unter Angabe der Datenempfängerin oder des Datenempfängers informiert. Dies gilt nicht, wenn Sie ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht haben.
Folgende Daten werden bei einer erweiterten Melderegisterauskunft übermittelt
Vorname und Familienname
Doktorgrad
Anschrift
Geburtsdatum und -ort
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Geschlecht
Sterbetag und -ort
Online-Dienste
Kosten
Einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.
Unterlagen
Antragsformular §44 Bundemeldegesetz
Ausweisdokument oder Nationalpass
Verfahrensablauf
Für Melderegisterauskünfte sind eine persönliche Vorsprache oder ein schriftlicher Antrag erforderlich.