Abschleppaufträge
Details
Das Ordnungsamt ist zuständig für Abschleppmaßnahmen von
nicht zugelassenen bzw. abgemeldeten Fahrzeugen (Altautos), die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden,
für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, die so im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten oder zu erwarten ist.
Ohne gültige TÜV-Plakette abgestellte, aber zugelassene Fahrzeuge werden dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises gemeldet.
Kosten
Keine
Verfahrensablauf
Was tun, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde?
Rufen Sie zuerst die Polizeiwache Troisdorf (Telefon +49 2241 541-3221) an. Dort kann man Ihnen sagen, ob das Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde und zu welchem Abschleppunternehmen es verbracht wurde. Sollten Sie keine Verbindung zur Polizei herstellen können, steht Ihnen beim Ordnungsamt unter der Telefonnummer +49 2208 9466-383 oder -319 während der Dienstzeiten ebenfalls ein/e Ansprechpartner/in zur Verfügung.
Gegen Vorlage von
KFZ-Brief oder -Schein
Personalausweis oder Reisepass
Zahlungsmittel (je nach Abschleppunternehmen fallen unterschiedliche Gebühren an)
können Sie Ihr Fahrzeug beim Abschleppunternehmen gegen Bezahlung der entstandenen Kosten abholen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Straßenwegegesetz (StrWG NRW)