Die Stadt Niederkassel führte in den Jahren 2024/2025 ihre erste Kommunale Wärmeplanung durch. Diese ist mit dem Bundeswärmeplanungsgesetz (WPG) seit dem 01.01.2024 für alle Kommunen in Deutschland verpflichtend. Das Ziel ist es, einen Fahrplan für eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung bis 2045 zu entwickeln.
Zur Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung erhält die Stadt einen finanziellen Ausgleich vom Land Nordrhein-Westfalen.
Der erste Wärmeplan für Niederkassel wurde am 08.07.2025 durch den Rat beschlossen. Unter Downloads steht der Abschlussbericht zur Verfügung.
Beratung zum Thema Heizungstausch und energetische Sanierung
Für Ihre Fragen zum Thema Heizungstausch und energetische Sanierung steht Ihnen die kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung. Telefonische Beratungen sind ebenso möglich wie Video-Beratungen und Besuche bei Ihnen vor Ort. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Terminbuchung finden Sie auf der:
Internetseite der Verbraucherzentrale NRW – Energieberatung Rhein-Sieg-Kreis
Telefon: 02242/96 93 011
Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung
Ihre Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung können Sie an Frau Volles richten:
R.Volles@niederkassel.de 02208/9466-805
FAQ
(Die Informationen auf dieser Webseite wurden mit dem Stand von Juli 2025 aktualisiert. Änderungen nach diesem Zeitpunkt sind vorbehalten)
Die Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung in Niederkassel hat für Sie als Bürger/-in keine direkte Konsequenz. Der Wärmeplan Sallein löst eine frühere Geltung der Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht aus (s. hierzu auch folgende Frage im FAQ). Funktionierende Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, können weiter betrieben werden. Beachten Sie allerdings, dass die Energiepreise aufgrund steigender Netzentgelte und CO2-Steuer in den kommenden Jahren weiter ansteigen werden.
Der Beschluss der Wärmeplanung hat für die Bürger/-innen den Vorteil, dass Sie eine erste Einschätzung bekommen können, in welchem potenziellen Wärmeversorgungsgebiet sich ihr Haus befindet. Was die Einteilung für Sie bedeutet:
- Ihr Wohnort befindet sich in einem dezentralen Wärmeversorgungsgebiet: es ist unwahrscheinlich, dass hier ein Fernwärmenetz installiert werden wird. Zukunftsfähige dezentrale (gebäudeindividuelle) Lösungen können beispielsweise sein: Elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarthermie (+Strom), Hybridheizung, Biomasseheizung. Diese Technologien erfüllen automatisch die 65%-Quote, die das GEG vorsieht.
- Ihr Wohnort befindet sich in einem potenziellen Wärmenetzgebiet: in weitergehenden Machbarkeitsstudien wird in den kommenden Jahren geprüft, ob ein Wärmenetz für dieses Gebiet wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist. Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Heizung benötigen, eigenen sich auch für Sie beispielsweise die o.g. dezentralen Technologien.
- Ihr Wohnort befindet sich in einem Prüfgebiet: ob sich für dieses Gebiet möglicherweise eine Wasserstoffversorgung in Kombination mit einem gegebenenfalls entstehendem Wasserstoffbedarf des Chemieparks eignet oder ob möglicherweise ein Wärmenetz mit Abwärme des Chemieparks in Frage kommt, kann erst bei einer Fortschreibung der Wärmeplanung weiter untersucht werden. Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Heizung benötigen, eigenen sich auch für Sie beispielsweise die o.g. dezentralen Technologien.
Eine alte Heizung darf so lange repariert werden, wie dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) treten durch eine Reparatur nicht in Kraft.
Die Entwicklung der Energiepreise ist schwer abzuschätzen, klar ist jedoch, dass die Preise zukünftig weiter steigen werden, u.a. aufgrund steigender Netzentgelte und CO2-Steuer.
Laut GEG muss beim Einbau ab dem 01.01.2024 ab 2029 ein steigender Anteil an erneuerbaren Energien (rein bilanziell) nachgewiesen werden (2029: 15 %; 2035: 30 %; 2040: 60 %; 2045: 100 %). Entsprechende Tarife müssen von den Lieferanten entwickelt und angeboten werden. Beim Einbau ab dem 01.07.2028 muss die Heiztechnologie mit 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies ist aus aktueller Sicht mit Erdgas und Öl unwahrscheinlich. Es gelten verschiedene Übergangsfristen.
Der Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung enthält alle detaillierten Ergebnisse und steht unter Downloads zur Verfügung.
Am 07.05.2025 fand ein Bürgerforum zur Vorstellung der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung statt. Die Vortragsfolien können unter Downloads heruntergeladen werden.
Ihre Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung können Sie an Frau Volles richten:
R.Volles@niederkassel.de; 02208/9466-805
Gemäß § 25 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Stadt Niederkassel als planungsverantwortliche Stelle verpflichtet, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Für die Wärmeplanung wurden anonymisierte Daten zu Heizanlagen und Verbräuchen im Stadtgebiet erfasst und verarbeitet. Dazu werden öffentliche Quellen sowie Daten des Netzbetreibers und der Schornsteinfeger genutzt. Genauere Informationen zur Art und Verarbeitung der Daten können Sie unserer Datenschutzinformation entnehmen, die unter Downloads zur Verfügung steht.
Ob in Niederkassel ein Fernwärmenetz als wirtschaftlich sinnvoll errichtet werden kann, muss zukünftig in weitergehenden Machbarkeitsstudien analysiert werden. Aus der Kommunalen Wärmeplanung ergeben sich zunächst vier potenzielle Wärmenetz-Gebiete. Diese Gebiete können Sie im Kapitel 7.3 des Abschlussberichts zur Kommunalen Wärmeplanung oder in den höher aufgelösten Karten einsehen (s. Downloads). Ob ein Fernwärmenetz an diesen Standorten jedoch tatsächlich umsetzbar ist, hängt von vielen Faktoren ab und muss weitergehend geprüft werden. In den Gebieten, die im Abschlussbericht als dezentrale Gebiete gekennzeichnet sind, ist es unwahrscheinlich, dass zukünftig ein Fernwärmenetz errichtet wird.
Das GEG kann im Internet eingesehen werden.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es ein ausführliches FAQ zum GEG.