Wie kann die Bildungs- und Betreuungssituation in allen Niederkassler Kitas verbessert und nachhaltiger werden? Das ist nur eine von vielen Fragen, mit der sich die „AG § 78 Kindertagesbetreuung“ zweimal im Jahr im hiesigen Rathaus trifft.
„Arbeitsgemeinschaft § 78“ steht für einen Paragraphen im SGB VIII, der besagt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Arbeitsgemeinschaft mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gründen sollen, um Angebote abzustimmen und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Im März trafen sich aus diesem Grund Kitaträger, Kitaleitungen, Jugendamtselternbeirat, Vertreter der Kindertagespflege und Fachberatungen zum direkten Austausch. Die Jugendsamtleitung Frau Hartmann und die Abteilungsleitung Frau Koch luden zu diesem Treffen ein.
Wesentliche Kita- und Kindertagespflege-Angelegenheiten wurden auch dieses Mal besprochen: Kitaplatzvergabe, Plätze in der Kindertagespflege, wo gibt es ggf. noch freie Plätze, welche Themen sind trägerübergreifend gleich, Umgang mit Fachkräftemangel, Anregungen zur Nutzung von Landesmitteln für Kitainterne Fortbildungen und Überlegungen zu gemeinsamen Angeboten.
Die Arbeitsgemeinschaft § 78 traf sich zum Austausch im Rathaus der Stadt Niederkassel
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