Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hochwachsende Hecken bestehen.
Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrer und Zugteilnehmer der Karnevalsumzüge behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Darüber hinaus stellt auch die Einengung des Gehweges durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis, sondern manchmal auch eine Gefährdung dar. Besonders Kinder, behinderte und ältere Menschen sind auf die Benutzung der Gehwege angewiesen.
Das Ordnungsamt bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird.
Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:
Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamenschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderungen mühelos erkannt und gelesen werden kann.
Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
Helfen Sie uns im Interesse aller, mögliche Gefahrenquellen im Ansatz zu erkennen und zu beseitigen.
Stadt Niederkassel
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