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Teilnahmewettbewerb

Die Stadt Niederkassel beabsichtigt, am Rheinufer in Mondorf, im näheren Umfeld zum Fähranleger, eine Außenverkaufsstelle zuzulassen. Die Stadt Niederkassel sucht hierfür eine/n Pächter/in.

Die Inbetriebnahme der Außenverkaufsstelle ist zum Winter 2026 – zunächst befristet auf 2 Jahre – vorgesehen.

Der/Die Pächter/in muss persönlich, organisatorisch und finanziell die Voraussetzungen bieten, einen solchen Betrieb zu führen.

Es gelten folgende Bedingungen:

  • In der Außenverkaufsstelle sollen café-übliche Getränke „To-Go“ wie z.B. Kaffeespezialitäten, Tee, Heiße Schokolade, Softdrinks und Kleingebäck sowie Snacks wie z.B. Kuchen (stückweise), kleine Backwaren, Croissants, belegte Brötchen, Müsli- und Schokoriegel angeboten werden.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken jedweder Art ist nicht gestattet.
  • Der Verkauf von Tabakwaren jedweder Art sowie E-Zigaretten und Vapes ist nicht gestattet.
  • Musik innerhalb der Außenverkaufsstelle ohne Außenbeschallung ist in reduziertem Maße erlaubt.
  • Die Außenverkaufsstelle ist an Werktagen (Montag bis Freitag) zu betreiben. Bei Bedarf kann auch an Wochenenden sowie Feiertagen geöffnet werden. Die Öffnungszeiten sind im Rahmenzeitraum von 6:00 bis 18:00 Uhr zulässig. An Werktagen ist die Verkaufsstelle spätestens um 7:00 Uhr zu öffnen.
  • Der/Die Bewerber/in hat Gestaltungsvorschläge der Außenverkaufsstelle sowie den bevorzugten Standort mit der Bewerbung vorzulegen. Mit Vorlage der Bewerbung sind mindestens folgende Angaben zu machen:
    • Eigener Verkaufswagen vorhanden (Ja/Nein). Wenn „Ja“, sind zusätzlich die Abmessungen (L x B x H) des Verkaufswagens anzugeben.
    • Detaillierte Angaben zum Verkaufsangebot (Getränke und Speisen)
    • Angabe zu den geplanten Öffnungszeiten
    • Falls vorhanden, Referenzprojekte aus vergleichbarem Geschäftsfeld
    • Angaben zum Umweltschutz (Reduzierung von Plastikmüll)
      • Das Anbieten von Pfandsystemen geht in die Wertung zur Vergabe der Verkaufsstelle mit ein
    • Eigene Einordung zur Konkurrenzsituation zu den bereits bestehenden Angeboten vor Ort
    • Angaben zur Zahlungsmethode
    • Angaben zur eigenen Motivation und zum Ziel des Konzeptes
  • Die Entscheidung über den Standort trifft die Stadt Niederkassel im Rahmen der Vergabe.
  • Der öffentliche Straßenverkehr sowie der Fährbetrieb dürfen durch die Verkaufsstelle nicht beeinträchtigt werden.
  • Kein Verkauf an den Tagen, an denen am Rheinufer Veranstaltungen (z.B. Kirmes und Strandfest) stattfinden.
    • Ausnahme: Der Betreiber der Außenverkaufsstelle einigt sich mit dem jeweiligen Veranstalter.
  • Der Betreiber der Außenverkaufsstelle ist zur Zahlung einer Pacht verpflichtet.
  • Es ist beabsichtigt, die Verbrauchskosten zunächst pauschaliert festzusetzen.
  • Der Verkaufsstand muss mobil sein und ist jeder Zeit auf Anordnung der Stadt durch den Betreiber temporär zu entfernen (z.B. für Veranstaltungen oder bei Hochwasser).

Die Entscheidung über die Vergabe der Pacht wird insbesondere von dem Angebot und Verkaufskonzept und seiner Einbindung in das Gesamtkonzept vor Ort abhängig gemacht.

Interessenten werden gebeten, sich mit einem Konzept bis spätestens

Freitag, den 09.10.2026, 12:00 Uhr,

schriftlich bei der Stadt Niederkassel unter liegenschaften@niederkassel.de zu bewerben. Das Konzept hat darzulegen, wie die Bedingungen eingehalten werden sollen.

Für Rückfragen und Auskünfte im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsverfahren stehen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Liegenschaften, Vermessung und Friedhöfe unter o.g. Mailadresse oder unter 02208/9466-771 zur Verfügung.

Niederkassel, den 21.09.2026

Dr. Smith

Erster Beigeordneter

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