Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. des Verkehrsflughafens Köln/Bonn; hier: Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 31.01.2024 II.5-31-21-4 (2)
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Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. des Verkehrsflughafens Köln/Bonn; hier: Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 31.01.2024 II.5-31-21-4 (2)

I.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2024 (Az.: II.5-31-21-4 (2)) ist der Plan für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. am Verkehrsflughafen Köln/Bonn – durch Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen – sowie  die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und zu diversen Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel) gemäß § 8 Abs. 1 und 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.

Folgende Planunterlagen sind Gegenstand des Beschlusses:

Flugbetriebsflächen:

Nr.BezeichnungDatumMaßstab
1027-G-V-1T-LP-1Plan der baulichen Anlagen – Anlage 1: Erweiterung Vorfeld A, Umnutzung Teilfläche Vorfeld A25.11.20161:1.000
LP RAMPAE 01Lageplan Flächen Erweiterung Vorfeld A01.12.20161:1.000
RQ RAMPAE 01Regelquerschnitt Erweiterung Vorfeld A01.12.20161:100
LP RAMPA 01Lageplan Flächen Umnutzung Teilfläche Vorfeld A24.10.20161:1.000
RQ RAMPA 01Regelquerschnitt Umnutzung Teilfläche Vorfeld A24.10.20161:20
1027-G-V1T-LP-2Plan der baulichen Anlagen – Anlage 2: Vorfeldlückenschluss E/F25.11.20161:1.000
CGN-EF-PFA-03Vorfeldlückenschluss E/F Lageplan mit Höhenlinien26.10.20161:1.000
CGN-EF-PFA-05Vorfeldlückenschluss E/F Vorfeldschnitte26.10.20161:1.000 1:100

Bauleitplanerische Festsetzungen:

Nr.BezeichnungDatumMaßstab
1027-G-V-1T-LP-IPlan der baulichen Anlagen – Anlage 3: Frachtriegel25.11.20161:2.500
1027-G-V-1T-LP-IIPlan der baulichen Anlagen – Anlage 4: Frachtzentrum General Cargo25.11.20161:1.000
1027-G-V-1T-LP-IIPlan der baulichen Anlagen – Anlage 5: Sonstige Hochbauflächen, Parkhaus 1, Hotel u. Anbau T2 West25.11.20161:1.000
1027-G-V-1T-LP-IVPlan der baulichen Anlagen – Anlage 6: Verwaltungsgebäude25.11.20161:1.000
BezeichnungDatum
Bauzeitbeschränkung außerhalb der Vogelbrutzeit10.08.2017
Gehölzrodungen außerhalb der Vogelbrutzeit10.08.2017
Flächeninanspruchnahme reduzieren und Ausschlusszonen beachten10.08.2017
Regelmäßige Kontrolle der Bauflächen auf Kreuzkrötenlaich10.08.2017
Kontrolle des Baufeldes im Hinblick auf Zauneidechsen-Vorkommen und ggf. Umsiedlung10.08.2017
Übersichtsbegehung auf Fledermausquartiere10.08.2017
Vogelfreundliche Gestaltung von Glasfassaden10.08.2017
Verwendung von insektenfreundlichem Licht10.08.2017
Maßnahmenübersichtsplan „Wahner Heide“14.11.2011
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontoflächen Nr. 1.10 „Beweidungszug Südheide“ (Auszug)10/2001
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontoflächen Nr. 1.6 „Aggeraue“ (Auszug)10/2001
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontofläche Nr. 2.1 „Brander-Hasbacher Wiesen“11/2014

Der Trägerin des Vorhabens, der Flughafen Köln/Bonn GmbH, werden Auflagen erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

II.

  1. Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. 

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/luftverkehr/flugbetrieb-sicherheit-und-planung seit dem 14.02.2024 einsehbar.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 (einschließlich) in den folgenden Kommunen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

  1. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG NRW).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei dem

Ministerium für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

E-Mail-Adresse: poststelle@munv.nrw.de

schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

III.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung, die durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW ersetzt wird, Klage beim

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

erhoben werden.

Düsseldorf, den 27.02.2024
Im Auftrag
gez.

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