Öffentliche Zustellung
pexels_zeitungen

Öffentliche Zustellung

nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW.
2010) in der zurzeit gültigen Fassung

Verfügungen der Stadt Niederkassel, Fachbereich 2 (Finanzen)

Betroffene Person: Martin Scholla, letzte bekannte Anschrift: Bahnhofallee 5,
85570 Markt Schwaben
Datum der Verfügung: 08.04.2026,
Aktenzeichen: 11011589-1000-1

Der Bescheid liegt zur Abholung für die betroffene Person oder eine bevollmäch-
tigte Person im Rathaus (Rathausstraße 19, 1. Etage, Zimmer 133 oder 134,
53859 Niederkassel) während der Funktionszeiten bereit. Bitte beachten Sie, dass
für eine persönliche Abholung eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Die oben genannten Schriftstücke werden hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustel-
lungsgesetz NRW (VwZG) öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter
Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benach-
richtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zu-
stellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach de-
ren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Niederkassel, den 22. Juni 2026
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Moser

Weitere Neuigkeiten