Bebauungsplan Nr. 172 M im Bereich Unterdorfstraße (mit integrierter Erhaltungssatzung)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan 172 M mit integrierter Erhaltungssatzung gebilligt und den Beschluss gefasst, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monates zu veröffentlichen sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im gleichen Zeitraum zu beteiligen.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet hat eine Größe von 3,7 ha und umfasst die Grundstücke entlang der Unterdorfstraße im Stadtteil Mondorf zwischen Adenauerplatz und Kellergasse / Beckergasse, die teilweise bis zur Straße „Auf dem Wingert“ reichen. Das Gebiet der Erhaltungssatzung innerhalb der Grenzen des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst in erster Linie die bestehenden Hauptgebäude entlang der Unterdorfstraße. Es hat eine Größe von ca. 1,8 ha. Auf die Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen.

Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Bebauungsplanentwurf 172 M wird mit den zugehörigen textlichen Festsetzungen, der Begründung, Gutachten und den nach Einschätzung der Stadt Niederkassel wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 13.07.2026 (Montag) bis einschließlich 13.08.2026 (Donnerstag)
im Internet unter https://www.niederkassel.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, öffentlich ausgelegt und können, möglichst nach Terminvereinbarung, dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.
Dienstzeiten vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können von jedermann abgegeben werden und sollen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über die Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung oder per Email an stadtplanung@niederkassel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Niederkassel, Abt. 8.2 – Stadtplanung und Umwelt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Arten umweltbezogener Informationen
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Es wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von einer Überwachung nach
§ 4c BauGB abgesehen.
Ergänzende Hinweise
Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.
Niederkassel, den 29.06.2026 Der Bürgermeister
gez. Matthias Großgarten