Neuer Service für alleinerziehende Eltern: Unterhaltsvorschuss kann jetzt auch online beantragt werden
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Neuer Service für alleinerziehende Eltern: Unterhaltsvorschuss kann jetzt auch online beantragt werden

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes schreitet weiter voran. Alleinerziehende Eltern können ab sofort bei der Stadt Niederkassel Anträge auf Unterhaltsvorschuss auch online beantragen. Das Antragsverfahren wird somit einfacher und digitaler.

Die benötigten Unterlagen, die einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss beizufügen sind, können ebenfalls digital hochgeladen werden. Sollte bei dem Onlineantrag die Registrierung durch den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises erfolgen, entfällt eine nachträgliche persönliche Unterschrift. Andernfalls muss noch die eigenhändige Unterschrift an die Unterhaltsvorschussstelle geschickt werden.

Durch die Hinweis- und Kontrollfelder bei der Onlinebeantragung wird der antragstellende Elternteil Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Unter https://www.niederkassel.de/services/unterhaltsvorschuss/ kann über den Link „Online Service /Unterhaltsvorschuss“ gestellt werden.

Ein Schnell-Check für die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses, kann ebenfalls über den o.g. Link durchgeführt werden.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zwölfter Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren (bis zum 18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2023 monatlich:

• für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,

• für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro und

• für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

Die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Niederkassel befindet sich in der Karl-Hass-Straße 11, 53859 Niederkassel. Mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen kann nach telefonischer Rücksprache auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.

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