In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln um den letzten Abschnitt der L 269n wurde die mündliche Verhandlung abgesagt. Diese war für den 16.11.2022 angesetzt. Gründe hat die hierfür zuständige Kammer nicht genannt, auch ein neuer Termin wurde nicht mitgeteilt.
Die Stadt Niederkassel bedauert diesen Vorgang, da hierdurch das Verfahren, welches ohnehin schon sehr lange andauert, noch weiter in die Länge gezogen wird. Die für Niederkassel sehr wichtige Straße kann daher immer noch nicht verwirklicht werden.
Die Stadt Niederkassel ist in diesem Verfahren auch nur Zuschauer, da es sich um eine Landesstraße handelt. Beklagt ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln; der Kläger ist eine Privatperson (Az. 21 K 126/18).
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