Das Cannabisgesetz regelt, dass in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Minderjährige), der Konsum von Cannabis verboten ist. Darüber hinaus regelt das Cannabisgesetz, dass der öffentliche Konsum von Cannabis u.a.
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
verboten ist.
Das Merkmal Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der o.g. Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Aus dieser Regelung ergibt sich, dass auch bei Volks- und Schützenfesten, Kirmes oder anderen öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Strandfest), bei welchem Minderjährigen anwesend sind, ein Konsumverbot von Cannabis gilt.
Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel wird ab sofort und insbesondere auch am Strandfest verstärkt die Einhaltung der Regelungen kontrollieren.
Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher des Strandfestes werden daher gebeten, die vorstehenden Regelungen zu beachten.
Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister
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