„Einen großen Dank an die Mitarbeiter des Bauhofs, die seit Freitagmorgen 3:00 Uhr im gesamten Stadtgebiet, während die meisten Bürger noch friedlich geschlafen haben, unterwegs sind und die Straßen von Glatteis befreien.“, so Bürgermeister Matthias Großgarten. Besonders im nördlichen Stadtgebiet war eine geschlossene Eisdecke durch gefrierenden Schnee und nasse Straßen vorzufinden. Die Kollegen schwärmten noch zu nachtschlafender Zeit aus und sorgten für unsere Sicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen.
Welche Straße zuerst geräumt oder gestreut wird, bestimmt eine Prioritätenliste: je frequentierter und wichtiger die Straße ist, desto schneller und häufiger wird sie geräumt. Die Landstraßen werden außerorts vom Landesbetrieb Straßen.NRW unterhalten, geräumt und gestreut.
Im Rahmen der städtischen Pflichten ist der Winterdienst so zu gestalten, dass der Hauptberufsverkehr vor dem allgemeinen Tagesverkehr berücksichtigt wird. In städtischen Gebieten beginnt dieser meist um 06:30 Uhr, in ländlichen Regionen um 07:00 Uhr. Der Räum- und Streudienst muss vor dem morgendlichen Berufsverkehr beginnen und an Werktagen bis spätestens 07:00 Uhr abgeschlossen sein. An Sonn- und Feiertagen müssen die Streumaßnahmen bis spätestens 09:00 Uhr abgeschlossen sein, an Samstagen bis 08:00 Uhr.
Abends endet die Räum- und Streupflicht in der Regel mit dem Ende des Hauptverkehrs um 20:00 Uhr. Bei öffentlichen Gebäuden endet die Räum- und Streupflicht für Zugänge eine Stunde nach Dienstschluss. Zur Nachtzeit besteht, da es außerhalb der Hauptverkehrszeit liegt, grundsätzlich keine Streupflicht. Es wäre den Kommunen nicht zumutbar, für eine relativ kleine Zahl von Verkehrsteilnehmern die Straßen mit großem personellem und materiellem Aufwand möglichst schnee- und eisfrei zu halten. Zudem müssen auch im Winterdienst arbeitsschutzrechtliche Vorgaben wie Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.
Für private Grundstückszufahrten, Bürgersteige oder Parkplätze von Einzelhändlern ist der städtische Bauhof nicht zuständig. Dies gilt ebenso für Straßen bei denen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht auf die Anlieger übertragen wurde. Mehr Information finden Sie dazu hier:
FAQs zum Winterdienst in Niederkassel
Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de