Wie kann man bei der Stichwahl wählen?
Es gibt die gleichen Möglichkeiten wie bei allen anderen Wahlen auch:
Zu den Fristen siehe unten.
Gibt es für die Stichwahl neue Wahlbenachrichtigungskarten?
Nein, da die Wahlbenachrichtigungskarte von vornherein auch für eine mögliche Stichwahl gilt.
Kann ich ohne Wahlbenachrichtigungskarte zur Stichwahl gehen?
Ja. Für die Zulassung zur Wahl brauchen Sie lediglich ein Ausweisdokument, auf dem Name, Anschrift und ein Lichtbild vorhanden sind, z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein.
Bekommt man automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugeschickt?
Das kommt darauf an, ob Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder online angegeben haben, dass Sie für beide Wahlen die Briefwahl beantragen. Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie beantragt haben, können Sie unter der Rufnummer 02208 / 9466-109 nachfragen.
Sie hatten die Briefwahl beantragt und haben auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder online angekreuzt, dass Sie für Haupt- und Stichwahl Briefwahl durchführen möchten.
Sie bekommen automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl übersandt. Eine erneute Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich. Sind Ihnen bis zum 08.12.2023 die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, melden Sie sich bei unter der Rufnummer 02208 / 9466-109.
Ich hatte Briefwahl beantragt und bin mir nicht sicher, ob ich auch für die Stichwahl Briefwahl beantragt habe bzw. angekreuzt habe.
Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie beantragt haben, können Sie unter der Rufnummer 02208 / 9466-109 nachfragen.
Muss man in der Stichwahl auf demselben Wege seine Stimme abgeben wie in der Hauptwahl, also z.B. Briefwahl sowohl in der Haupt- als auch in der Stichwahl?
Nein. Wie Sie die Stimme bei der Hauptwahl abgegeben haben, ist unerheblich. Es gibt bei der Stichwahl die gleichen Möglichkeiten wie bei allen anderen Wahlen auch:
Zu den Fristen siehe unten.
Wie kann ich bei der Stichwahl die Briefwahl beantragen?
Auf demselben Wege wie bei der Hauptwahl auch:
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?
Die Briefwahl kann bis Freitag, den 08.12.2023 um 18.00 Uhr beantragt werden. Danach ist die Briefwahl nur noch dann möglich, wenn nachgewiesen wird, dass aufgrund einer plötzlichen Erkrankung die Beantragung nicht möglich war.
Die Frist hierfür endet am Wahltag um 15:00 Uhr. Bitte bedenken Sie bei postalischer Beantragung die Postlaufzeiten.
Wann hat das Wahlbüro geöffnet?
montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr
Ich bin mir unsicher und habe eine Frage.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes, unter der Telefonnummer 02208 / 9466-109 oder -104 zur Verfügung.
Stadt Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de