Einladung – Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Graurheindorf
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Einladung – Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Graurheindorf

Ö f f e n t l i c h e      B e k a n n t m a c h u n g

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Bezirksregierung Köln                                                               Köln, den 17.08.2026
Dezernat 33.11
– Ländliche Entwicklung, Bodenordnung –
Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Tel.: 0221 147 – 2033
Fax: 0221 147 – 4181

Einladung

Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Graurheindorf

Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten gemäß  § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz

Seitens der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, als Flurbereinigungsbehörde ist beabsichtigt, in Teilen der Bundesstadt Bonn ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren auf Grundlage des § 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), durchzuführen.  Anlass hierfür ist die Planung der Bundesstadt Bonn zur Verlegung des Rheindorfer Baches sowohl im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes  als auch im Rahmen der Bachentwicklungsplanung zur Renaturierung.

Die Bundesstadt Bonn plant, im Mündungsbereich des Rheindorfer Baches das Gewässer zu verlegen, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Bonn-Graurheindorf zu verbessern. Es soll ein Retentionsraum geschaffen sowie der Mündungsbereich zum Rhein weitestgehend natürlich und eigendynamisch neugestaltet werden. Die geplante Bachumlegung dient der ökologischen Aufwertung des Rheindorfer Bachs nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Zugleich hat sie große Bedeutung für den Hochwasserschutz in Graurheindorf. Der Bach soll künftig ab der Rheindorfer Burg entlang des Buschdorfer Kirchwegs und weiter über die landwirtschaftlichen Flächen fließen und schließlich unmittelbar vor der Mondorfer Fähre – außerhalb von Graurheindorf – in den Rhein münden.

Durch das Flurbereinigungsverfahren sollen der Bundesstadt Bonn – als Trägerin der Maßnahme – die erforderlichen Flächen zur Umsetzung der o.g. Planungen durch Flächentausch bereitgestellt werden. Hierzu bringt sie ausreichend geeignete Tauschflächen in das Verfahren ein.

Somit verfolgt das Verfahren die Zielsetzung, Landnutzungskonflikte zwischen den betroffenen privaten Eigentümern und den wasserwirtschaftlichen Planungen aufzulösen sowie die zersplitterten privaten landwirtschaftlichen Flächen zu arrondieren, um für die dort wirtschaftenden Betriebe wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, indem größere Flurstücke ausgewiesen werden.

Das in Aussicht genommene Verfahrensgebiet beschränkt sich überwiegend auf landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Gemarkung Bonn der Bundesstadt Bonn. Grundstücke anderer Nutzungen, insbesondere städtebaulicher Prägung, sind von dem vorgesehenen Flurbereinigungsverfahren ausgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine vorläufige Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes handelt, die geändert werden kann, wenn der Zweck der Flurbereinigung dies erfordert.

Zur Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten und über den Zweck des Verfahrens – § 86 Abs. 1 FlurbG – habe ich den Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 01.10.2026 um 17:30 Uhr,

im Forum der Evangelischen Mirjam-Kirchengemeinde

Helsinkistraße 4 in 53117 Bonn.

Zu diesem Termin werden hiermit die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken in dem vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen.

Je eine Gebietskarte, aus der die Begrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsgebiets ersichtlich ist, liegt vom Tag der Veröffentlichung bis zum 01.10.2026 zur Einsichtnahme während der Besuchszeiten aus:

  • bei der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln,
    Zimmer W03.02.141

(eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 0221 147-3184 oder per E-Mail: katrin.rosenberg@bezreg-koeln.nrw.de ist zwingend erforderlich, damit der Zugang zum Gebäude gewährleistet wird);

  • bei der Bundesstadt Bonn, Kundenzentrum Geodaten

Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2 in 53111 Bonn

Etage 6 B

(Montag bis Mittwoch und Freitag vom 8.00 – 13.00 Uhr

 sowie Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr)

(eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 0228 772-200 ist zwingend erforderlich).

Gleichzeitig kann die Gebietskarte auch unter dem am Ende dieser Einladung aufge-führten Link auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen werden.

Im Auftrag

gez. Kopka
Ltd. Regierungsvermessungsdirektor

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung inkl. Gebietskarte wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/verfahren-und-bekanntmachungen/verfahrensuebersichten/flurbereinigungsverfahren-50  veröffentlicht.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

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