Ab diesem Zeitpunkt sind für die Beantragung von Ausweisdokumenten ( Reisepässe, Personalausweise und Reiseausweise des Ausländerrechts) sowie für elektronische Aufenthaltstitel ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig.
Hintergrund dieser neuen Regelung:
Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden.
Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegengewirkt werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten zur Erstellung des erforderlichen Lichtbildes:
Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform werden nur bis zum 31.07.2025 in Ausnahmefällen akzeptiert.
Selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht mehr verwendet werden.
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