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Die vorschriftsmäßige Befüllung und Entsorgung des Poolwassers
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Die vorschriftsmäßige Befüllung und Entsorgung des Poolwassers

Aufgrund der heißen Sommertage stellt sich die Frage, woher das Wasser für die Befüllung des geliebten Pools nehmen und wie entsorge ich vorschriftsmäßig das Poolwasser?

Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist jedoch nicht erlaubt!

Mit der Versickerung wird Schmutzwasser unerlaubt in den Untergrund und somit in das Grundwasser eingeleitet.

Schmutzwasser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser. Das in den Pool eingeleitete Frischwasser wird im Regelfall mit Chemikalien versetzt. Somit handelt es sich um verändertes Wasser, sprich Schmutzwasser. Auch für den Fall, dass keine Chlorung oder sonstige Behandlung des Wassers vorgenommen werden sollte, wird das Wasser alleine durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, wie zum Beispiel durch Sand, Laub, Sonnencreme, Haare oder Körperflüssigkeiten. Auch der Einsatz von Aktivsauerstoff zur Reinigung des Poolwassers stellt eine Veränderung des Wassers dar. Die zuvor genannten Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers, sodass die ursprüngliche Beschaffenheit des Frischwassers nicht mehr vorhanden ist.

Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers, sondern kann auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Die plötzlich anfallenden Mengen an Poolwasser kann der Untergrund nicht so schnell aufnehmen und fließen oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn oder in dessen Keller.

Zur richtigen Entsorgung des Poolwassers gehört auch die richtige Befüllung mit Frischwasser. Die Befüllung darf nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Bei Poolwasser handelt es sich jedoch um Schmutzwasser und ist somit in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen.

Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel und die Stadtwerke Niederkassel weisen darauf hin, dass der Anschlussnehmer zur Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation verpflichtet ist. Zuwiderhandlungen können nach der Entwässerungssatzung der Stadt Niederkassel aktuell mit Geldbußen geahndet werden.

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