Öffentliche Zustellung
pexels_zeitungen

Öffentliche Zustellung

nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung

Verfügungen der Stadt Niederkassel, Fachbereich 2 (Finanzen)

Betroffene Person: D.A.K. Facility & Gebäude Management UG (hb), letzte bekannte Anschrift Bonner Straße 66, 53859 Niederkassel

Datum der Verfügung: 18.06.2026, Aktenzeichen 11073854-2000-1

Der Bescheid liegt zur Abholung für die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Person im Rathaus (Rathausstraße 19, 1. Etage, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel) während der Funktionszeiten bereit. Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Abholung eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Die oben genannten Schriftstücke werden hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz NRW (VwZG) öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Niederkassel, den 18.06.2026

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Hans

Weitere Neuigkeiten