Öffentliche Zustellung
pexels_zeitungen

Öffentliche Zustellung

nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung

Verfügung der Stadt Niederkassel, Fachbereich 2 (Finanzen), Abteilung Kommunale Steuern

Betroffene Person:

Marion Misztal, letzte bekannte Anschrift: Poligono 18 parcelle 438, 07630 Campos, Spanien

mit unzustellbarer Adresse

Kassenzeichen: 11085209-1000-1 (Bescheid vom 16.01.2026)

Der Bescheid liegt zur Abholung für die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Person im Rathaus (Rathausstraße 19, 1. Etage, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel) während der Funktionszeiten bereit. Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Abholung eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Die oben genannten Schriftstücke werden hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz NRW (VwZG) öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Niederkassel, den 29.04.2026

Der Bürgermeister

Im Auftrag

Herkenrath

Weitere Neuigkeiten