nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung
Die Verfügungen der Stadt Niederkassel, Fachbereich 2 (Finanzen), Abteilung Kommunale Steuern
Betroffene Person: Birgit Dreßler, letzte bekannte Anschrift: Sonnhalde 7, CH-6060 Ramersberg, SCHWEIZ, mit unzustellbarer Adresse unbekannten Aufenthaltes, Datum der Verfügungen: 11.02.2026, Kassenzeichen: 11085582-1000-1 und 11085582-1000-2
liegen zur Abholung durch die betroffene Person oder deren/dessen Bevollmächtigte*n während der Dienststunden im Rathaus, Rathausstr. 19, Etage 1, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel, bereit.
Die oben genannten Schriftstücke werden hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz NRW (VwZG) öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Niederkassel, den 31.03.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Herkenrath