Bebauungsplan Nr. 169 M
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan 169 M gebilligt und den Beschluss gefasst, das Verfahren gemäß
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monates zu veröffentlichen sowie gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im gleichen Zeitraum erneut zu beteiligen. Des Weiteren wurde der Beschluss zur Vergrößerung des Plangebietes gefasst.
Aufgrund der Anregung eines privaten Einwenders, der seine Mitwirkungsbereitschaft an der Erweiterung des Gewerbegebietes bekundet hat, soll das Plangebiet um diese Flächen im Nordwesten leicht vergrößert werden. Des Weiteren ist eine erneute Beteiligung erforderlich, da die geplante Erschließungsstraße vom bestehenden Teil des Carl-Benz-Rings kommend aufgrund mangelnder Grundstücksverfügbarkeit um einige Meter in Richtung Nordosten verschoben werden musste.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mondorf und liegt westlich der rechtskräftig planfestgestellten Trasse der L 269n sowie des Mondorfer Sees und grenzt südlich an das bestehende Gewerbegebiet Mondorf mit dem Carl-Benz-Ring an. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 6,9 ha. Auf den beiliegenden Übersichtsplan wird hingewiesen.

Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Bebauungsplanentwurf 169 M wird mit den zugehörigen textlichen Festsetzungen, der Begründung inkl. Umweltbericht, Gutachten und den nach Einschätzung der Stadt Niederkassel wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 30.03.2026 (Montag) bis einschließlich 30.04.2026 (Donnerstag)
im Internet unter https://www.niederkassel.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, öffentlich ausgelegt und können, möglichst nach Terminvereinbarung, dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.
Dienstzeiten vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können von jedermann abgegeben werden und sollen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über die Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung oder per Email an stadtplanung@niederkassel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Niederkassel, Abt. 8.2 – Stadtplanung und Umwelt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Arten umweltbezogener Informationen
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Hierzu liegen der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, eine Artenschutzprüfung Stufe I sowie umweltbezogene Stellungnahmen vor. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Artenschutz, Schutzgebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Immissionen, Altlasten und Kampfmittel, Erschütterungen und Erdbeben, sonstige Gesundheitsbelange und Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien und sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Landschaftspläne, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter), Planungsalternativen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung/Eingriffsbewertung und Kompensation, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete sowie eingesetzte Stoffe und Techniken.
Ergänzende Hinweise
Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.
Niederkassel, den 20.03.2026 Der Bürgermeister
gez. Matthias Großgarten