Öffentliche Bekanntmachung – Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
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Öffentliche Bekanntmachung – Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Bezirksregierung Köln                                                    Köln, den 17.02.2026

Dezernat 33                                                                         Zeughausstr. 2 – 8

-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-                                   50667 Köln

                                                                                               Tel.: 0221 147-2033

Flurbereinigung Mondorf

Az. 33.44 – 5 16 02 –

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Mondorf werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des 6. Änderungsbeschlusses vom 12.08.2024 unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie in der Zeit vom 12.01.2026 bis zum 23.01.2026 bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind.

Gründe

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.

Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Mondorf mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise ermittelt worden, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt wurde (§ 27 ff. FlurbG).

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Verfahren aufgrund des 6. Änderungsbeschlusses unterliegenden Flurstücke haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden.

Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung des vorläufigen Flurstücksnachweises -Alter Bestand- unterrichtet.

Einwendungen gegen die Bewertung sind von den Beteiligten nicht erhoben worden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33

50667 Köln.

Hinweis:

Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.

Im Auftrag

gez. Rosenberg

Rosenberg

Regierungsvermessungsdirektorin

Der Inhalt der o. a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

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