Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung
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Dienstag, 14.10.2025

Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung

nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung

Verfügungen der Stadt Niederkassel, Fachbereich 2 (Finanzen)

  • Betroffene Person: Misztal, Marion, zuletzt wohnhaft Poligono 18 parcelle 438, 07630 CAMPOS, SPANIEN, Datum der Verfügungen: 10.03.2023: 10.01.2024 und 31.01.2025, Aktenzeichen 11085209-1000-1

  • Betroffene Person: Dominic Schumacher, zuletzt wohnhaft Drosselweg 57 a, 50735 Köln, Datum der Verfügung 25.03.2025, Aktenzeichen 11057215-2000-2

Der Bescheid liegt zur Abholung durch die betroffene Person oder deren Bevollmächtigte*n während der Dienststunden im Rathaus, Rathausstr. 19, Etage 1, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel, bereit.

Die oben genannten Schriftstücke werden hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz NRW (VwZG) öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Niederkassel, den 30.09.2025

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Hans

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