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Herbstlaubentsorgung 2024 – Wohin mit dem Laub von öffentlichen Straßen und Wegen?
herbstlaub

Herbstlaubentsorgung 2024 – Wohin mit dem Laub von öffentlichen Straßen und Wegen?

Haus- und Grundbesitzer stehen jährlich vor der Frage: Bin ich verpflichtet, öffentliche Straßen und Wegen vor meinem Haus von Laub freizughalten und wo kann ich das Laub entsorgen? Für die Laubbäume ist es lebensnotwendig und gehört zum natürlichen Kreislauf. Für die Anwohner und Grundstückseigentümer ist damit oft, besonders in baumreichen Straßen, ein erheblicher Arbeitsaufwand verbunden.

Grundsätzlich betreibt die Gemeinde die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Bei einer Vielzahl der Straßen ist diese Reinigungspflicht für die Gehwege und Fahrbahnen jedoch auf die anliegenden Grundstückseigentümer gem. § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung übertragen worden. Demnach sind die Eigentümer im Bereich dieser Straßen verpflichtet, das Herbstlaub selbst und unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. Die Stadt Niederkassel unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger jedoch bei der Entsorgung.

Wie im vergangenen Jahr bietet die Stadtverwaltung mehrere Termine zur Anlieferung am Bauhof an. Das Herbstlaub kann ab Mitte Oktober innerhalb fester Zeiträume kostenfrei, bis zum Jahresende beim Bauhof der Stadt Niederkassel in der Felix-Wankel-Str. 20 in Mondorf (Anlieferung ausschließlich am Tor des Bauhofs zur Rudolf-Diesel-Str.) abgegeben werden.

An den nachfolgend genannten Terminen kann das gesammelte Laub abgegeben werden:

Termine Oktober 2024
30.10. – 31.10. 8:00 – 15:00 Uhr

Termine November 2024
13.11. – 14.11. 8:00 – 15:00 Uhr
15.11. – 16.11. 8:00 – 12:00 Uhr
27.11. – 28.11. 8:00 – 15:00 Uhr
29.11. – 30.11. 8:00 – 12:00 Uhr

Termine Dezember 2024
09.12. – 12.12. 8:00 – 15:00 Uhr
13.12. – 14.12. 8:00 – 12:00 Uhr

Hierbei ist es wichtig, dass nur das Laub von öffentlichen Straßen und Wegen angeliefert werden darf. Sonstige Grünabfälle werden nicht entgegengenommen und sind über die Betriebshöfe der RSAG oder die Müllabfuhr zu entsorgen. Zudem wird hiermit nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur das Laub angenommen werden kann, welches persönlich abgegeben wird.

Schließlich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Laub der Rosskastanie eine Besonderheit darstellt, da es von Miniermotten befallen sein kann. Das Laub ist daher getrennt in extra gekennzeichneten Säcken abzugeben.

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