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Der Sommer ist da – Hinweis auf das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW
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Der Sommer ist da – Hinweis auf das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW

Der Sommer ist da und die Menschen verbringen einen großen Teil ihrer Freizeit im Freien.

In dieser Zeit erreicht das Ordnungsamt der Stadt Niederkassel vermehrt Beschwerden über Lärmbelästigungen, insbesondere laute Musik, aus der Nachbarschaft.

Die Stadt Niederkassel bittet Sie, im gegenseitigen Interesse, aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Ständige oder erhebliche Beeinträchtigungen durch einen erhöhten Lärmpegel stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können auch die Gesundheit Dritter sowie das nachbarschaftliche Verhältnis schädigen. 

Aus diesem Grund möchte das Ordnungsamt auf die gesetzlichen Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW hinweisen.

Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Insbesondere ist die Einhaltung der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu beachten.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel (KOD) geht eingehenden Beschwerden nach. Dieser ist im Regelfall von November bis März, montags bis samstags bis 24:00 Uhr und von April bis Oktober, montags bis donnerstags bis 24:00 Uhr und freitags und samstags bis 02:00 Uhr unter der Telefonnummer 02208/9466-383 zu erreichen.

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