Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplanung 4. Stufe
bild

Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplanung 4. Stufe

Abbildung 1 ©BiggiBe – Pixabay

Das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im Jahr 2002 die Richtlinie 2002/49/EG erlassen. Diese dient der Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die Richtlinie wurde durch den Bundestag in deutsches Recht umgesetzt und durch die §§ 47 a-f in das Bundesimmissionsgesetz (BImSchG) als sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ aufgenommen. Die Aufstellung von Lärmaktionsplanungen ist durch ministerielle Runderlasse geregelt.

Nach § 47d Absatz 1 BImSchG stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, so auch die Stadt Niederkassel. Nach § 47d Absatz 2 Satz 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen“.

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen (beispielsweise Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen mit jeweils mehr als 3 Millionen KFZ/a) in dem betrachteten Gebiet und stellen dar, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen betroffen sind. Hierdurch verdeutlichen sie die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen.

Lärmaktionspläne können Einfluss auf andere Planungen wie Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrspläne und Luftreinhaltepläne haben und ermöglichen so eine gesamtplanerische Problemlösung und -vermeidung. Viele lärmbedingte Konfliktfälle, die im Nachhinein hohe Kosten verursachen würden, können hierdurch vermieden werden.

Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Im Rahmen der Erstellung eines Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. In diesem Zusammenhang werden die aktuellen Lärmkarten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in der Zeit

vom 15.01. und 29.01.2024

online zur Verfügung gestellt über das Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.umgebungslaerm.nrw.de/).

Während dieser Frist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden über das Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/lapndk/beteiligung/themen/1005341) der Stadtverwaltung Niederkassel.

Kontakt:

Umweltamt: 02208/9466-813; umweltamt@niederkassel.de

Niederkassel, den 11.01.2024

Weitere Neuigkeiten