Mit dem Vorkaufsrecht tritt die Gemeinde in ein zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Kaufvertrag als Käufer ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag. Das Vorkaufsrecht bzw. die Ausübung des Vorkaufsrechtes richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 24 ff. des Baugesetzbuches.
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Frau Sabine Manheller
Stellvertretung:
Herr Michael Teves
Hausanschrift
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53859 Niederkassel
Postanschrift:
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Kontakt
E-Mail: c.hafer-engels@niederkassel.de
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