Vor Einreichung eines Bauantrages kann über die sogenannte „Bauvoranfrage“ zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens Auskunft bei der Baugenehmigungsbehörde erbeten werden. Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist, oder aber ob die Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe, und Umfang des Bauvorhabens realisierbar sind.
Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum insoweit, als das von den inhaltlichen Aussagen im Bauvorbescheid grundsätzlich nicht abgewichen werden darf.
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