Baulast gem. § 85 der Landesbauordnung: Durch Erklärungen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Die Baulastübernahmeerklärung bedarf der Schriftform. Die Eintragung und Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen zu der Leistung erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern.
Leitung:
Frau S. Manheller
Stellvertretung:
Herr M. Teves
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel
Kontakt
E-Mail: c.hafer-engels@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-802
Position
Zuständigkeiten
Adresse
Besucheranschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel
Postanschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel
oder
Postfach 1220
53853 Niederkassel
Servicezeiten
Mo. 08:30 - 12:00
Di. 08:30 - 12:00
Mi. 08:30 - 12:00
Do. 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:30
Fr. 08:30 - 11:30
Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel